Motorsägenarbeiten Hubarbeitsbühne Arbeitssicherheit Baum II (AS Baum II)
Datum/Zeit
02.11.2020 - 06.11.2020 | 09:00 Uhr - 16:00 Uhr
Motorsägenarbeiten Hubarbeitsbühne Arbeitssicherheit Baum II (AS Baum II)
(1 Woche = 5 Tage = 40 Zeitstunden, max. 6 Teilnehmer)
In diesem Lehrgang wird gemäß der Unfallverhütungsvorschrift VSG 1.1/ 1.3/ 1.4/ 2.3/ 3.1/ 4.2/ 4.3/ und BGR 500 ausgebildet und geprüft. Es wird dem Stundenplan der SVLFG Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau entsprechend unterrichtet und die erfolgreiche Teilnahme urkundlich beglaubigt. Die ausgehändigte Urkunde gilt als Fachkundenachweis – Arbeitssicherheit Baum II – gemäß VSG 4.2 § 2 DA 2. und Anlage 3 der SVLFG sowie gemäß der DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung 214-059 Modul C und D. Gleichzeitig liegt die Fachkunde zur Ausnahmeregelung hinsichtlich VSG 4.2 § 3 Abs. 5 in Verbindung mit VSG 1.1 § 15 vor.
Folgende Ausbildungsschwerpunkte werden theoretisch und praktisch vermittelt:
- Anforderungen der Unfallverhütung, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
- Hubarbeitsbühne und andere Aufstiegsmöglichkeiten (ohne SKT)
- Einsatzmöglichkeiten und Auswahl geeigneter Hubarbeitsbühnen
- Sicherungsmaßnahmen im Korb der Hubarbeitsbühne
- Funktion und Gebrauch von Motorgeräten und Hilfswerkzeugen in Baumkronen
- Arbeitsorganisation, Verkehrs- und Baustellenabsicherung bei Baumarbeiten
- Arbeits- und Schnitttechniken in Baumkronen und am Stamm
- Technik und Methoden zum Abseilen von Ästen aus Baumkronen
- Technik und Methoden zum Abseilen von Stammstücken
- Arbeitseinsätze unter Praxisbedingungen in der Hubarbeitsbühne
- Prüfung, um das vermittelte Wissen abzufragen und die Urkunde auszuhändigen.
Voraussetzung für die Teilnahme an dem Sicherheitslehrgang AS Baum II ist:
- der Teilnehmer ist volljährig, d. h. mindestens 18 Jahre alt
- die Bescheinigung der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung nach G 25/ G 41 (H9) durch einen ermächtigten Arbeitsmediziner und der Fachkundenachweis AS Baum I liegen vor
- die Bescheinigung der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung muss am 1. Lehrgangstag vorliegen und darf nicht älter als 3 Jahre sein
- Persönliche Arbeitsschutzbekleidung ist nach Möglichkeit mitzubringen: Schnittschutzhose-/jacke, Schnittschutzschuhe-/stiefel, Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz, Schnittschutzhandschuhe/ Arbeitshandschuhe
Dieser Lehrgang ist als Maßnahme der beruflichen Bildung im Land Niedersachsen anerkannt und kann auch als Bildungsurlaub in Anspruch genommen werden.
Anmeldung oder weitere Fragen unter Telefon-Nr. 04761 8088797
Gebühr: 520,00 Euro
Veranstaltungsort: Bildungszentrum Bremervörde
Referent*in: Frank Ziegenbalg